- Psychotherapeutische Behandlung unter Supervision an den Ambulanzen des Ausbildungszentrums oder in allen vom Ausbildungszentrum und der zuständigen Landesbehörde anerkannten ambulanten und stationären Einrichtungen.
- Mindestens 600 h mit mindestens sechs Patient*innenbehandlungen
- Verfassen von sechs anonymisierten Falldarstellungen
- Anteilige Vergütung der Ausbildungsteilnehmer*innen