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Praktische Tätigkeit

Die Praktische Tätigkeit der Psychotherapieausbildung findet in klinisch tätigen Einrichtungen statt. Sie umfasst unter anderem die angeleitete Durchführung von diagnostischen Erhebungen, Untersuchungen und Mitwirkung an psychotherapeutischen Behandlungen bei Patient*innen mit unterschiedlichen psychischen Störungen und Erkrankungen in unterschiedlichen Settings.

  • Praktische Tätigkeit I: 1.200 Stunden finden in einer klinisch-psychiatrischen Einrichtung statt, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie zugelassen ist, oder an einer von der zuständigen Behörde (Landesbehörde) als gleichwertig anerkannten Einrichtung.
  • Praktische Tätigkeit II: 600 Stunden sind in einer vom Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung bzw. in einer anerkannten Praxis zu absolvieren.

Eine aktuelle Liste von allen mit uns kooperierenden Einrichtungen können Sie sich unter diesem Link herunterladen. Sollte eine Einrichtung, in der Sie Ihre Praktische Tätigkeit absolvieren möchten, nicht mit dabei sein, ist es in der Regel problemlos möglich, neue Kooperationen zu schließen.

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