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Praktische Ausbildung

  • Psychotherapeutische Behandlung unter Supervision an den Ambulanzen des Ausbildungszentrums oder in allen vom Ausbildungszentrum und der zuständigen Landesbehörde anerkannten ambulanten und stationären Einrichtungen.
  • Mindestens 600 h mit mindestens sechs Patient*innenbehandlungen
  • Verfassen von sechs anonymisierten Falldarstellungen
  • Anteilige Vergütung der Therapieeinnahmen von derzeit 45% der von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlten Therapiehonoraren, die sich durch einen jährlich ausgezahlten "Weihnachtsbonus" von aktuell 4,- bis 6,- Euro pro durchgeführter Therapiestunde auf ungefähr 50% erhöht. Dadurch ist i.d.R. eine komplette Refinanzierung der Ausbildungsgebühren möglich.

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